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Themenbericht: Commons - Allmenden. Von der Gegenwärtigkeit eines als vergangen geglaubten Phänomens

Autor / Autorin des Berichts: 
Elisabeth Meyer-Renschhausen, Berlin



Zitierweise: Meyer-Renschhausen, Elisabeth: Themenbericht: Commons - Allmenden. Von der Gegenwärtigkeit eines als vergangen geglaubten Phänomens, infoclio.ch Tagungsberichte, 2013. Online: infoclio.ch, <http://dx.doi.org/10.13098/infoclio.ch-tb-0077>, Stand:


Was für Mittelalterhistoriker ein normales Phänomen ist, nämlich die Frage nach den Commons, auf Deutsch Allmenden, wird dem allgemeinen Publikum eben erst bewußt. Junge und ältere Historiker aus aller Welt haben sich bereits seit einigen Jahren der Frage der Allmenden und ländlichen Genossenschaften zugewandt. Wie entstanden die Commons, unter wessen Herrschaft standen sie, wer hatte Zugang zu dem Land? Waren Commons eher "Fremde ausschließend" oder wann und wie bekamen Neuzuzüger Nießbrauchrechte am Gemeinbesitz zugestanden? Wer sorgte für den Erhalt der Allmenden? Wie wandelte sich das Management der Allmenden in der Neuzeit? Wo und seit wann sind die Allmenden in der Schweiz eine kommunale Angelegenheit? Warum wurde die von den Nazis in Osttirol eingeführte relative Verprivatisierung der Allmenden nicht wieder rückgängig gemacht? Was passiert mit den Landschaften, wenn ein über 400 Jahre stabiles Almenregime infolge des Schrumpfens der Landwirtschaft als Hauptbetreiber wegbricht? An der zweiten Konferenz der European Rural History Organisation, die vom 19. bis 22. August 2013 in Bern stattfand, waren der Frage nach den Gemeinheiten, wie sie im Deutschen auch hießen, eine Reihe von Workshops gewidmet.

Die Vielfalt der historischen Commons in Europa ist unendlich. Bisher wurde das Feld nahezu ausschließlich nur von Historikern der ländlichen Geschichte sowie einigen Ethnologen erforscht. Und zwar, obwohl man etwa in der Schweiz noch allenthalben Wege sehen kann, die "Allmend-Weg" heißen oder auch etwa in London bis heute zu jedem Stadtteil ein großer "Common" gehört, wenn auch hier "nur noch" im Sinne einer kommunalen Grün- und Erholungsfläche. Historisch haben manche Allmenden über Jahrhunderte hinweg existiert. Besonders beeindruckend ist das von MAIKA DES KEYZER von der Universität Antwerpen bearbeitete Beispiel über die Nutzung der Commons in der Flachland-Region "De Kempen" (franz.: Campine), eine Region im nördlichen Belgien, die bis in die Niederlande hinein reicht (nördlich von Antwerpen, u.a. Brabant). Die Gegend war dünn besiedelt und bestand aus vielen relativ unfruchtbaren Heide-, Moor- und Kieferwäldern. Obwohl es hier keine geschriebene Allmende-Verfassung gab, waren die Nutzer von der viehlosen Kleinstbäuerin über den Halbbauer bis hin zum reicheren Pächterbauer oder dem Großbauer auf seinem Herrensitz allesamt gleichberechtigt, da alle auf die Nutzung dieser kargen Allmenden angewiesen waren. So hielt sich diese Allmende über alle Klassengrenzen hinweg über Jahrhunderte.

Zu einer relativ frühen "Privatisierung" der Allmenden kam es etwa in Spanien, in Valencia. Unter der Herrschaft der Araber hatte der muslimische Teil der Bevölkerung Zugang zu allen Gemeindeländern, verlor diese Rechte aber nach der christlichen Eroberung im 13. Jahrhundert. Jetzt eignete sich der Adel diese Ländereien an und ließ nur noch seine eigenen Gefolgsleute (Vasallen) - und das auch nur noch gegen das Zahlen einer Pacht - darauf. Anders war es im Falle jener Ländereien, die als Königsland galten. Hier blieben die Allmenden Gemeinheiten und standen zum freien Nießbrauch den christlichen Bewohnern offen. Lokale Gremien organisierten die Teilhaberechte, während die Eliten die Herrschaft über die Commons innehatten. Je nach den Schwerpunkten der jeweiligen lokalen Ökonomien (Getreide- oder Viehwirtschaft) gestatteten sie etwa das Begrasen der Stoppelfelder mit kleineren (Kleinvieh-)Herden oder aber behielten die Weiden allein lokalen Nutzern vor (Vortrag von FREDERIC APARISI und FERRAN ESQUILANCHE, Universität von Valencia.).

In Holland hießen die Allmenden markgenootschappen oder marken (ähnlich wie auch im Deutschen in manchen Landstrichen: Markgenossenschaften oder Marken). Manche von diesen Gemeinheiten existierten 700 Jahre lang. Andere hatten in den Niederlanden der Frühen Neuzeit eine vergleichsweise kurze Existenz von "nur" ca. 230 Jahren. Das Wichtigste war die genossenschaftliche Verfassung, also ein – in der Regel schriftlich niedergelegtes – Reglement betreffend der Rechte und Pflichten der Mitglieder. Dieses Regelwerk einzuführen kostete erhebliche Ressourcen, insbesondere an Zeit und Arbeitsaufwand, gegebenenfalls auch an Geld. War das Regelwerk erst einmal etabliert, ging es darum, es im Wandel der Zeit an neue Gegebenheiten anzupassen. Diese Veränderungen konfliktfrei einzuführen gelang dann besonders gut, wenn die Mitgliederschaft durch regelmäßige Treffen aktiv beteiligt war. In solchen Fällen war es kaum notwendig, unbotmäßige Mitglieder durch Sanktionen zu ahnden. Echte Partizipation war auch damals ein wesentliches Element gelungener Gemeinheitenverwaltung. Diejenigen markgenootschappen, die mit wenigen Sanktionen auskamen, währten bezeichnenderweise am längsten, betonen TINE VAN MOOR und ANNIES TUKKER von der Universität Utrecht.

Obwohl in der Schweiz ab dem 17. Jahrhundert viele ehemalige Allmenden geteilt wurden, um die Umstellung auf die verkaufsorientierte Milchkuhhaltung zu fördern, blieben doch in allen Kantonen Allmenden bestehen, berichtet ANNE-LISE HEAD-KÖNIG von der Universität Genf, Professorin für rurale Ökonomie. In Uri etwa blieben 94 % des Landes gemeinsamer Besitz, im Tessin nahezu 80 %, jedoch blieben im Kanton Vaud (Waadt) nur 54 %, im Kanton Fribourg (Freiburg) nur 42 % des Landes Gemeines Land. Die Gemeinheiten gehörten den Burgergemeinden, die sich von den Einwohnergemeinden unterschieden. 1848 wurden die Allmenden in zahlreichen Schweizer Kantonen dann jedoch den politischen Einwohnergemeinden zugeordnet, sodaß auch Neuzuzüger in den Nießbrauch der Allmenden kamen. Aber in einigen Bergregionen und im Unterland bleiben die Allmenden in den Händen der alteingesessenen Burgergemeinden. Dennoch kam es weiterhin zu Konflikten zwischen den Bewirtschafterfamilien und den Kommunen als den eigentlichen Besitzern der Allmenden. Noch immer gibt es Allmenden vor allem im Hochland, Almen werden auch heute noch genossenschaftlich bewirtschaftet. Andere ländlichen Gemeinden besitzen zusammen ganze Berge wie etwa das Matterhorn oder die örtlichen Skilifte. Dort wo die Gemeinden nicht bloß Grasland besitzen, sondern Altenheime auf dem Gemeindeland gebaut haben, können sie sogar reich werden. Heute geraten die Allmenden in Gefahr, wenn die Zahl der sie bewirtschaftenden Bauern zu sehr schrumpft, wie GABRIELA LANDOLT für eine Landgemeinde in Graubünden feststellt. Nachdem zwei der letzten fünf Almbewirtschafter auf Mutterkuhhaltung umgestellt hatten, wollten auch die anderen nicht mehr weitermachen. Die Gemeinde will die Alm nun verkaufen. Die Debatte, wie notwendig es ist, Allmenden zu erhalten, scheint hier im dünn besiedelten südöstlichen Zipfel der Schweiz noch nicht angekommen zu sein.

In Tirol in Österreich gehörte das Land bis 1847 dem Souverän, der es dem Volk zur Nutzung überließ, berichtet GERHARD SIEGL aus Innsbruck. Mit der Reform von Franz-Josef I wurden die Gemeinheiten den Dörfern und Weilern als Gemeinbesitz übergeben. In dieses geltende Recht griffen die Nazis ein. In Lienz, also Osttirol, das sie Kärnten zuschlugen, haben die Nazis ungeachtet geltenden Rechts 1938 die Ortsgemeinden enteignet, um das Eigentum an den Allmenden ausschließlich einer bäuerlichen Besitzgemeinschaft zu übertragen. Merkwürdigerweise wurde dieser Gesetzesbruch vom Land Tirol nach 1945 nicht etwa rückgängig gemacht, sondern vielmehr auf ganz Tirol ausgeweitet. Obwohl bereits mehrfach dagegen geklagt wurde, dass der Ertrag allen Einwohnern zugutekommen müsste, wurden die neuen Einsichten nicht umgesetzt und besteht die von den Nazis eingeführte Praxis fort.

Als Ende des 19. Jahrhunderts die meisten Allmenden aufgehoben worden waren (im norddeutschen Flachland etwa im Zuge der preußischen Reformen 1807-1816), begannen vielfach Intellektuelle (wie etwa in Spanien, Italien oder Griechenland) sich für die Bildung von ländlichen Kredit- und Verkaufs-Genossenschaften einzusetzen, die besonders kleineren Bauern ein leichteres Überleben ermöglichen sollten. In bestimmten Fällen wurde die Mitgliedschaft in einer ländlichen Genossenschaft sogar Pflicht. So in Griechenland 1923, als über eine Millionen zwangsumgesiedelte Griechen aus der Türkei integriert werden mußten. Auch autoritäre Regime wie die italienischen Faschisten hielten an der Kooperation als Organisationsform fest, obwohl sie die Führer der existierenden Kooperationen überfielen und verprügelten. Zumindest die Form der ländlichen Produktiv-Genossenschaften kann offenbar genauso gut positive Folgen haben als auch von einem diktatorischen Staat mißbraucht werden, stellt NIGEL SWAIN im Workshop zu ländlichen Genossenschaften fest. Aber läßt sich die Grenze zwischen Produktiv-, Konsum- und reinen Kreditgenossenschaften immer so leicht feststellen? Ist nicht das Demeter-Dorf Brodowin östlich von Berlin, das im Zuge des Wendeprozesses nach 1989 entstanden ist und von LEONORE SCHOLZE-IRRLITZ aus Berlin erforscht wird, als eine neue Form erfolgreicher ländlicher Produktivgenossenschaft zu verstehen? Und müssen wir uns mit der Ansage abfinden, dass im Mittelalter kooperativ gelebt und gehandelt wurde, während in der Neuzeit nur noch das Individuum und der Markt das Sagen haben? Sicher ist, die European Rural Historians führten hier Debatten um Fragen, die für Europa und die Welt angesichts moderner "landgrabbing"-Phänome auch heutzutage immens wichtig sind und bleiben werden.

Veranstaltung: 
Rural History 2013
Organisiert von: 
Swiss Rural History Society (SRHS) / Archives of Rural History (ARH)
Veranstaltungsdatum: 
19.08.2013 bis 22.08.2013
Ort: 
Bern
Art des Berichts: 
Conference