Im November 1965 erklärte Rhodesien seine Unabhängigkeit von Grossbritannien; diese wurde international nicht anerkannt und folglich sanktioniert. Es blieb daher eine einseitige Unabhängigkeitserklärung (UDI). Auch die Schweizer Regierung musste sich entscheiden, wie mit der UDI umgegangen werden sollte. Der Bundesrat entschied sich, eigene Massnahmen zu treffen und den Staat nicht anzuerkennen. Akteure jenseits der staatlichen Ebene mussten daher einen Weg finden, wie mit dem Konflikt um die Unabhängigkeit Rhodesiens umgegangen werden sollte. In diesem Zusammenhang wurde, kurz nachdem der Bundesrat seine Entscheidung bekannt gab, die Gesellschaft Schweiz-Rhodesien gegründet.
Die Fragen nach den Handlungsspielräumen und nach dem Austausch zwischen der Gesellschaft Schweiz-Rhodesien und den staatlichen Akteuren in einer komplexen aussenpolitischen Situation wie dem Rhodesienkonflikt, bilden die Grundlage der Masterarbeit. Darauf aufbauend wurde untersucht, inwiefern die Gesellschaft als nichtstaatlicher Akteur Handlungsspielräume nutzen und Positionen beziehen konnte, die für staatliche Akteure nicht vertretbar waren. Die Untersuchung zeigte, dass die Gesellschaft einerseits weit weniger beobachtet wurde als die staatlichen Akteure und andererseits mit grösster Diskretion vorging. Dadurch waren ihre Handlungen in Rhodesien weniger eingeschränkt als die Handlungsspielräume der Repräsentanten der offiziellen Schweiz. Zwischen der Gesellschaft und den Akteuren in Rhodesien entwickelte sich eine Beziehung, die sich „behind the scenes“ abspielte, was dazu führte, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und Rhodesien hinter den Kulissen weit besser waren, als dies auf den ersten Blick den Anschein machte.