Die Leitung der Universität Zürich hat Anklagen gegen die Dissertation von Dr. Pascal Germann in allen Punkten abgewiesen.
Bei der Unileitung wurde im Januar 2018 eine Anzeige wegen Verdachts der Unlauterkeit in der Wissenschaft gegen Dr. Pascal Germann eingereicht. Die Klage betraf Pascal Germanns publizierte und preisgekrönte Dissertation «Laboratorien der Vererbung. Rassenforschung und Humangenetik in der Schweiz, 1900 – 1970», Wallstein Verlag, Göttingen 2016.
Nachfahr*innen eines in der Dissertation erwähnten Forschers warfen dem Autor im Wesentlichen vor, dass er Daten verfälscht, weggelassen oder willkürlich interpretiert und besagten Forscher u.a. als Kooperateur von Forschungsanstalten des Dritten Reichs, als Rassist und Profiteur von kolonialen Machtasymmetrien bezeichnet habe.
Jetzt veröffentlicht die Unileitung das in diesem Zusammenhang eingeholte Gutachten von Prof. Dr. Mitchell Ash von der Uni Wien. Es widerlegt die Anklagen Punkt für Punkt.
Entsprechend wies die Unileitung die Anzeige gegen die Dissertation von Dr. Pascal Germann in allen Punkten zurück.
Ich freue mich sehr, dass dieser Angriff mit solcher Deutlichkeit zurückgewiesen wurde. Dass Private historische Werke aus familiären Gründen in Zweifel ziehen, ist nichts Neues. Wenn diese aber anfangen, Doktorierende, welche die Fakten seriös aufarbeiten, in rechtliche Verfahren zu verwickeln, droht erheblicher Schaden: Für die betroffenen jungen Forschenden und für die freie Forschung insgesamt.
Simon Teuscher
Co-Vorsteher Historisches Seminar der Universität Zürich