Der infoclio.ch-Zitierstil wurde in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien der Schweizer Universitäten entwickelt und entspricht den Anforderungen der modernen geschichtswissenschaftlichen Forschung.
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Der Zitierstil kann auch mit den Literaturverwaltungsprogrammen Zotero und Citavi verwendet werden.
Dokumente werden in jener Form zitiert, in der sie konsultiert wurden. Wird beispielsweise ein Zeitungsartikel angegeben, der online gelesen wurde, wird er auch in seiner Online-Form zitiert. Wurde er hingegen in der gedruckten Ausgabe gelesen, wird er als Print-Ausgabe zitiert.
Im Bereich der digitalen Dokumente unterscheidet der infoclio.ch-Zitierstil zwischen Dokumenten, die digital entstanden sind (digital-born) und solchen, die Kopien eines analogen (meist gedruckten) Originals sind, sogenannten (Retro-)Digitalisaten. Digitale Kopien werden in der gleichen Form zitiert wie ihre gedruckten Originale. Der Hinweis auf die digitalisierte Version wird den Angaben der originalen Version angehängt, d.h. nach den üblichen Angaben zur gedruckten Publikation wird der Zusatz "Online:" angefügt, gefolgt von der URL bzw. DOI sowie dem Konsultationsdatum.
Zitieren eines Artikels, der in einer gedruckten Zeitschrift erschienen ist:
Zitieren desselben Artikels, wenn dieser in retrodigitalisierter Form erscheinen ist:
Digitale Originale sind eigenständige Dokumente, welchen kein analoges Original zugrunde liegt. Sie wurden also nur im Internet veröffentlicht. Beispiele für digitale Originale sind Online-Artikel.
Zitieren eines Artikels aus einer Online-Zeitschrift:
Bei Neuauflagen historischer Texte sollte neben dem Autor/der Autorin auch der Herausgeber/die Herausgeberin der neuen Ausgabe erwähnt werden. Diese Angabe wird vor dem Ort und dem Datum gemacht. Wenn dem Übersetzer/ der Übersetzerin, oder der Verfasserin/ dem Verfasser des Vorworts bzw. des Nachworts eine besondere Bedeutung zukommt, können auch diese erwähnt werden. Das Datum der ersten Publikation eines Werks wird in eckigen Klammern angegeben.
Hat ein Dokument mehrere Autoren oder Herausgeberinnen, werden diese durch Strichpunkte getrennt. Gibt es mehr als drei Autorinnen oder Herausgeber, werden nur die ersten drei genannt und mit dem Zusatz "u. a." auf die weiteren verwiesen.
Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in der eigenen Arbeit wiedergegeben, also beispielsweise Bilder reproduziert, müssen die Nutzungsrechte abgeklärt werden. Urheberrechte werden in folgender Form angegeben:
Bilder aus einem Online-Archiv:
Bilder aus einer Webseite:
Fehlen wichtige Angaben zu einem Dokument wird empfohlen, dies durch ein Kürzel zu vermerken.
Beispiele
Diener, Hermann: Die „Camera Papagalli” im Palast des Papstes. Papageien als Hausgenossen der Päpste, Könige und Fürsten des Mittelalters und der Renaissance, in: Archiv für Kulturgeschichte 49, 1967, S. 43-97.
Bourdieu, Pierre: Die biographische Illusion, in: Bios 3 (1), 1990, S. 75-81.
Gauchat, L.: Le nom de la ville d’Oron à l’époque romaine, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte 18, 1920, S. 1-11. Online: https://doi.org/10.5169/seals-64626, Stand: 18.03.2014.
Bemerkung: Artikel, die ausschliesslich im Internet und nicht in gedruckter Form erschienen sind, werden wie Webseiten / Online-Artikel zitiert.
Beispiele
o. A.: Verpflegungsverträge für Verdingkinder, Bern 1868-1879, Staatsarchiv des Kantons Bern, Armen- und Fürsorgewesen 1858-1897, Signatur: BB XII B 163.
Biblia latina (Vulgata), Teil 2: Salomon bis Apokalypse (unvollständig), Tours, Kloster St. Martin um 820–830, Burgerbibliothek Bern, Signatur: Cod. 4. Online: http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/bbb/0004, Stand: 05.02.2014.
Beispiel
Morgenthaler, Niklaus: Halen 1964, Bern 1964, Staatsarchiv des Kantons Bern, D Spezialarchive, Signatur: VID 41.