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Richtlinien infoclio.ch-Zitierstil

Anleitung für die Verwendung des Zitierstils ohne Literaturverwaltungsprogramm

Der infoclio.ch-Zitierstil wurde in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien der Schweizer Universitäten entwickelt und entspricht den Anforderungen der modernen geschichtswissenschaftlichen Forschung.
Accéder aux règles du style de citation francophone


Der Zitierstil kann auch mit den Literaturverwaltungsprogrammen Zotero und Citavi verwendet werden.

Tipps und Tricks

Welche Form zitieren?

Dokumente werden in jener Form zitiert, in der sie konsultiert wurden. Wird beispielsweise ein Zeitungsartikel angegeben, der online gelesen wurde, wird er auch in seiner Online-Form zitiert. Wurde er hingegen in der gedruckten Ausgabe gelesen, wird er als Print-Ausgabe zitiert.

Unterscheidung digitale Originale – digitale Kopien

Im Bereich der digitalen Dokumente unterscheidet der infoclio.ch-Zitierstil zwischen Dokumenten, die digital entstanden sind (digital-born) und solchen, die Kopien eines analogen (meist gedruckten) Originals sind, sogenannten (Retro-)Digitalisaten. Digitale Kopien werden in der gleichen Form zitiert wie ihre gedruckten Originale. Der Hinweis auf die digitalisierte Version wird den Angaben der originalen Version angehängt, d.h. nach den üblichen Angaben zur gedruckten Publikation wird der Zusatz "Online:" angefügt, gefolgt von der URL bzw. DOI sowie dem Konsultationsdatum.

Beispiele:

Zitieren eines Artikels, der in einer gedruckten Zeitschrift erschienen ist:

  • Gauchat, L.: Le nom de la ville d’Oron à l’époque romaine, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte 18, 1920, S. 1-11.

Zitieren desselben Artikels, wenn dieser in retrodigitalisierter Form erscheinen ist:

  • Gauchat, L.: Le nom de la ville d’Oron à l’époque romaine, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte 18, 1920, S. 1-11. Online: <https://doi.org/10.5169/seals-64626>, Stand: 18.03.2014.

Digitale Originale sind eigenständige Dokumente, welchen kein analoges Original zugrunde liegt. Sie wurden also nur im Internet veröffentlicht. Beispiele für digitale Originale sind Online-Artikel.

Beispiel:

Zitieren eines Artikels aus einer Online-Zeitschrift:

Zitieren von neueren Ausgaben historischer Werke

Bei Neuauflagen historischer Texte sollte neben dem Autor/der Autorin auch der Herausgeber/die Herausgeberin der neuen Ausgabe erwähnt werden. Diese Angabe wird vor dem Ort und dem Datum gemacht. Wenn dem Übersetzer/ der Übersetzerin, oder der Verfasserin/ dem Verfasser des Vorworts bzw. des Nachworts eine besondere Bedeutung zukommt, können auch diese erwähnt werden. Das Datum der ersten Publikation eines Werks wird in eckigen Klammern angegeben.

Beispiele:
  • Goethe, Johann Wolfgang von: Die Leiden des jungen Werther, hg. von Anna Riman, Stuttgart 2013 [1774].
  • Steinbeck, John: Von Mäusen und Menschen, übers. von Mirjam Pressler, München 2014 [1937].
  • Schiller, Friedrich von: Über die Ästhetische Erziehung des Menschen. In einer Reihe von Briefen, mit einem Nachw. von Käte Hamburger, Stuttgart 1997 [1795].

Mehrere Autorinnen, mehrere Herausgeber

Hat ein Dokument mehrere Autoren oder Herausgeberinnen, werden diese durch Strichpunkte getrennt. Gibt es mehr als drei Autorinnen oder Herausgeber, werden nur die ersten drei genannt und mit dem Zusatz "u. a." auf die weiteren verwiesen.

Beispiel:
  • Plag, Ingo; Braun, Maria; Lappe, Sabine u. a.: Introduction to English linguistics, Berlin; New York 2007.

Angabe der Urheberrechte bei geschützten Dokumenten

Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in der eigenen Arbeit wiedergegeben, also beispielsweise Bilder reproduziert, müssen die Nutzungsrechte abgeklärt werden. Urheberrechte werden in folgender Form angegeben:

Bilder aus einem Online-Archiv:

[KünstlerIn(Name)], [KünstlerIn(Vorname)]: [Titel], [Ort] [Datum], [Archiv], [Sammlung], Signatur: [Signatur]. © [RechteinhaberIn]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].
Beispiel:
  • Pesne, Antoine: Der "Soldatenkönig" von Preussen - Friedrich Wilhelm I., Berlin 1729, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Park Schloss Charlottenburg, Signatur: 00000012. © Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Online: <http://www.bpk-images.de/?18671877727020631900&MEDIANUMBER=00000012>, Stand: 12.09.2014.

Bilder aus einer Webseite:

[KünstlerIn(Name)], [KünstlerIn(Vorname)]: [Titel des Bilds], [Entstehungsort des Bilds], [Datum des Bilds], [Titel der Website], <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum]. © [RechteinhaberIn].
Beispiel:

Kürzel für fehlende Angaben

Fehlen wichtige Angaben zu einem Dokument wird empfohlen, dies durch ein Kürzel zu vermerken.

  • o. A. = ohne Autor
  • o. O. = ohne Ort
  • o. D. = ohne Datum
  • o. Sig. = ohne Signatur
  • o. T. = ohne Titel

Was möchten Sie zitieren?

1. Gedruckte Publikationen

1 . 6 .

Graue Literatur / Bericht

Graue Literatur sind Publikationen, die nicht über den Buchhandel vertrieben werden, wie zum Beispiel wissenschaftliche "working papers", Flugblätter, Programmhefte, Parteiprogramme oder Tagungsberichte.

[AutorIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel], [Titel der Reihe] [Nummer der Reihe], [Herausgebende Institution], [Ort] [Datum], [Archiv], [Sammlung], Signatur: [Signatur], S. [Seiten]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].

Beispiele

Koller, Guido: Lobbying. Die Vorräume der Macht, infoclio.ch-Tagungsberichte, 24.06.2014. Online: https://www.infoclio.ch/de/node/135139, Stand: 05.09.2014.

Gemperli, Stefan: Gesetz über Aktenführung und Archivierung des Kantons St. Gallen, Veröffentlichungen des Staatsarchivs St. Gallen, Departement des Innern, Amt für Kultur, St. Gallen 1958, S. 604–607.

Schweizerischer Bundesrat: Botschaft über die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek vom 19. Februar 1992, Bundesblatt 2/17, 19.02.1992. Online: http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10052205, Stand: 23.02.2014.

2. Digitale Publikationen

2 . 3 .

Blogbeitrag / Soziale Medien

[BloggerIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel], [Titel des Blogs], [Datum], <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].

Beispiele

Stadtwanderer: Gelebte Machtteilung, Stadtwanderer - Geschichte(n) aus meinem Lebensraum, 22.03.2014, http://www.stadtwanderer.net/?p=16726, Stand: 25.03.2014.

König, Mareike: Guck mal, wer da bloggt! Neue Blogs bei de.hypotheses.org, Redaktionsblog, 26.04.2012, http://redaktionsblog.hypotheses.org/485, Stand: 04.02.2014.

2. 3. 1. Twitter

Um die URL eines einzelnen Tweets zu ermitteln, wird der zu zitierende Tweet angeklickt. Dadurch wird der Tweet auf einer neuen Seite geöffnet und die URL kann aus der Adresszeile des Browsers kopiert werden.

[TwitterIn(Name, Vorname)]: [vollständiger Tweet], Twitter, [Account-Name des Twitterers], [Datum], <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].
Beispiel

Obama, Barack: Four more years, Twitter, @BarackObama, 06.11.2012, https://twitter.com/BarackObama/status/266031293945503744, Stand: 05.06.2015.

1.00
2. 3. 2. Facebook

Wenn ein Facebook-Post keinen Titel hat, werden die ersten fünf Wörter des Posts, gefolgt von "..." angegeben. Wenn ein Post nur aus einem Bild besteht und keinen Text beinhaltet, wird "Bild ohne Titel" angegeben. Um die URL eines einzelnen Facebook-Posts zu ermitteln, wird beim zu zitierenden Post auf die Datumsangabe geklickt. Dadurch wird der Post auf einer neuen Seite geöffnet und die URL kann aus der Adresszeile des Browsers kopiert werden.

[AutorIn Facebook-Post(Name, Vorname)]: [Titel oder Anfang des Facebook-Posts], Facebook, [Datum], <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].
Beispiel

Berset, Alain: Der Bundesrat hat sich heute zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen... Facebook, 28.02.2020, https://www.facebook.com/BersetAlain/photos/a.1115701091805829/3549035598472354/?type=3&theater, Stand: 10.03.2020.

2.00

4. Bilder

4 . 3 .

Bild aus einer gedruckten Publikation

Wird ein Bild aus einer gedruckten Publikation zitiert, folgen nach den Angaben des Bildes jene der gedruckten Publikation entsprechend den Richtlinien unter 1. Ge­druckte Publikationen

[KünstlerIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel], [Ort] [Datum], in: [Angaben der gedruckten Publikation].

Beispiele

Bild aus einem Buch:
Gardi, René: In der Bar von Mokolo, Mokolo 1953, in: Purtschert, Patricia; Lüthi, Barbara; Falk, Francesca (Hg.): Postkoloniale Schweiz, Bielefeld 2012, S. 373.

Bild aus einer Zeitschrift:
Scheiwiller, Walter: Kinder betteln bei den Amerikanern um Kaugummis, Chur 1945, in: NZZ Geschichte: Wir Protestanten. Wie die Reformation die Schweiz reich gemacht hat (2), 2015, S. 82.