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Richtlinien infoclio.ch-Zitierstil

Anleitung für die Verwendung des Zitierstils ohne Literaturverwaltungsprogramm

Der infoclio.ch-Zitierstil wurde in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien der Schweizer Universitäten entwickelt und entspricht den Anforderungen der modernen geschichtswissenschaftlichen Forschung.
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Der Zitierstil kann auch mit den Literaturverwaltungsprogrammen Zotero und Citavi verwendet werden.

Tipps und Tricks

Welche Form zitieren?

Dokumente werden in jener Form zitiert, in der sie konsultiert wurden. Wird beispielsweise ein Zeitungsartikel angegeben, der online gelesen wurde, wird er auch in seiner Online-Form zitiert. Wurde er hingegen in der gedruckten Ausgabe gelesen, wird er als Print-Ausgabe zitiert.

Unterscheidung digitale Originale – digitale Kopien

Im Bereich der digitalen Dokumente unterscheidet der infoclio.ch-Zitierstil zwischen Dokumenten, die digital entstanden sind (digital-born) und solchen, die Kopien eines analogen (meist gedruckten) Originals sind, sogenannten (Retro-)Digitalisaten. Digitale Kopien werden in der gleichen Form zitiert wie ihre gedruckten Originale. Der Hinweis auf die digitalisierte Version wird den Angaben der originalen Version angehängt, d.h. nach den üblichen Angaben zur gedruckten Publikation wird der Zusatz "Online:" angefügt, gefolgt von der URL bzw. DOI sowie dem Konsultationsdatum.

Beispiele:

Zitieren eines Artikels, der in einer gedruckten Zeitschrift erschienen ist:

  • Gauchat, L.: Le nom de la ville d’Oron à l’époque romaine, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte 18, 1920, S. 1-11.

Zitieren desselben Artikels, wenn dieser in retrodigitalisierter Form erscheinen ist:

  • Gauchat, L.: Le nom de la ville d’Oron à l’époque romaine, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte 18, 1920, S. 1-11. Online: <https://doi.org/10.5169/seals-64626>, Stand: 18.03.2014.

Digitale Originale sind eigenständige Dokumente, welchen kein analoges Original zugrunde liegt. Sie wurden also nur im Internet veröffentlicht. Beispiele für digitale Originale sind Online-Artikel.

Beispiel:

Zitieren eines Artikels aus einer Online-Zeitschrift:

Zitieren von neueren Ausgaben historischer Werke

Bei Neuauflagen historischer Texte sollte neben dem Autor/der Autorin auch der Herausgeber/die Herausgeberin der neuen Ausgabe erwähnt werden. Diese Angabe wird vor dem Ort und dem Datum gemacht. Wenn dem Übersetzer/ der Übersetzerin, oder der Verfasserin/ dem Verfasser des Vorworts bzw. des Nachworts eine besondere Bedeutung zukommt, können auch diese erwähnt werden. Das Datum der ersten Publikation eines Werks wird in eckigen Klammern angegeben.

Beispiele:
  • Goethe, Johann Wolfgang von: Die Leiden des jungen Werther, hg. von Anna Riman, Stuttgart 2013 [1774].
  • Steinbeck, John: Von Mäusen und Menschen, übers. von Mirjam Pressler, München 2014 [1937].
  • Schiller, Friedrich von: Über die Ästhetische Erziehung des Menschen. In einer Reihe von Briefen, mit einem Nachw. von Käte Hamburger, Stuttgart 1997 [1795].

Mehrere Autorinnen, mehrere Herausgeber

Hat ein Dokument mehrere Autoren oder Herausgeberinnen, werden diese durch Strichpunkte getrennt. Gibt es mehr als drei Autorinnen oder Herausgeber, werden nur die ersten drei genannt und mit dem Zusatz "u. a." auf die weiteren verwiesen.

Beispiel:
  • Plag, Ingo; Braun, Maria; Lappe, Sabine u. a.: Introduction to English linguistics, Berlin; New York 2007.

Angabe der Urheberrechte bei geschützten Dokumenten

Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in der eigenen Arbeit wiedergegeben, also beispielsweise Bilder reproduziert, müssen die Nutzungsrechte abgeklärt werden. Urheberrechte werden in folgender Form angegeben:

Bilder aus einem Online-Archiv:

[KünstlerIn(Name)], [KünstlerIn(Vorname)]: [Titel], [Ort] [Datum], [Archiv], [Sammlung], Signatur: [Signatur]. © [RechteinhaberIn]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].
Beispiel:
  • Pesne, Antoine: Der "Soldatenkönig" von Preussen - Friedrich Wilhelm I., Berlin 1729, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Park Schloss Charlottenburg, Signatur: 00000012. © Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Online: <http://www.bpk-images.de/?18671877727020631900&MEDIANUMBER=00000012>, Stand: 12.09.2014.

Bilder aus einer Webseite:

[KünstlerIn(Name)], [KünstlerIn(Vorname)]: [Titel des Bilds], [Entstehungsort des Bilds], [Datum des Bilds], [Titel der Website], <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum]. © [RechteinhaberIn].
Beispiel:

Kürzel für fehlende Angaben

Fehlen wichtige Angaben zu einem Dokument wird empfohlen, dies durch ein Kürzel zu vermerken.

  • o. A. = ohne Autor
  • o. O. = ohne Ort
  • o. D. = ohne Datum
  • o. Sig. = ohne Signatur
  • o. T. = ohne Titel

Was möchten Sie zitieren?

1 . 6 .

Graue Literatur / Bericht

Graue Literatur sind Publikationen, die nicht über den Buchhandel vertrieben werden, wie zum Beispiel wissenschaftliche "working papers", Flugblätter, Programmhefte, Parteiprogramme oder Tagungsberichte.

[AutorIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel], [Titel der Reihe] [Nummer der Reihe], [Herausgebende Institution], [Ort] [Datum], [Archiv], [Sammlung], Signatur: [Signatur], S. [Seiten]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].

Beispiele

Koller, Guido: Lobbying. Die Vorräume der Macht, infoclio.ch-Tagungsberichte, 24.06.2014. Online: https://www.infoclio.ch/de/node/135139, Stand: 05.09.2014.

Gemperli, Stefan: Gesetz über Aktenführung und Archivierung des Kantons St. Gallen, Veröffentlichungen des Staatsarchivs St. Gallen, Departement des Innern, Amt für Kultur, St. Gallen 1958, S. 604–607.

Schweizerischer Bundesrat: Botschaft über die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek vom 19. Februar 1992, Bundesblatt 2/17, 19.02.1992. Online: http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10052205, Stand: 23.02.2014.

2 . 2 .

E-Book

Um deutlich zu machen, dass es sich um die elektronische Version eines Buches handelt, wird direkt nach dem Titel bzw. Untertitel die Angabe "(E-Book)" hinzu­ge­fügt.

[AutorIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel] (E-Book), [Ort] [Jahr]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].

Beispiele

Capus, Alex: Der Fälscher, die Spionin und der Bombenbauer (E-Book), München 2013.

Mommsen, Theodor: Römische Geschichte (E-Book), 2008. Online: http://www.bookrix.de/_ebook-theodor-mommsen-roemische-geschichte-band-4/, Stand: 06.08.2015.

4 . 1 .

Bild aus einem (Online-)Archiv

Bilder sind Gemälde, Fotografien, Graphiken, Skizzen, Stiche, Karten, Plakate, Postkarten oder andere visuelle Produktionen. Die Angabe "KünstlerIn" meint die Produzentin oder den Produzenten eines Bildes, also beispielweise die Fotografin, der Künstler, der Zeichner oder die Grafikerin. Bei Bildern wird besonders häufig verlangt, dass die Urheberrechte ausgewiesen werden. Falls Bilder, die urheberrechtlich geschützt sind, in der eigenen Arbeit wiedergegeben werden, werden die Bildrechte mit dem Zusatz "© [RechteinhaberIn]" angefügt.

[KünstlerIn(Name, Vorname)]: [Titel]. [Untertitel], [Ort] [Datum], [Archiv], [Sammlung], Signatur: [Signatur]. © [RechteinhaberIn]. Online: <[URL]>, Stand: [Konsultationsdatum].

Beispiele

Jost, Carl: Berner Mattequartier, Bern ca. 1932, Staatsarchiv des Kantons Bern, FN Jost Fotonachlass Carl Jost, Signatur: FN Jost N 10064. Online: http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=472422, 25.03.2014.

Pesne, Antoine: Der "Soldatenkönig" von Preussen - Friedrich Wilhelm I., Berlin 1729, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Park Schloss Charlottenburg, Signatur: 00000012. © Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Online: Bildportal der Kunstmuseen, http://www.bpk-images.de/?18671877727020631900&MEDIANUMBER=00000012, Stand: 12.09.2014.