Der infoclio.ch-Zitierstil wurde in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien der Schweizer Universitäten entwickelt und entspricht den Anforderungen der modernen geschichtswissenschaftlichen Forschung.
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Der Zitierstil kann auch mit den Literaturverwaltungsprogrammen Zotero und Citavi verwendet werden.
Dokumente werden in jener Form zitiert, in der sie konsultiert wurden. Wird beispielsweise ein Zeitungsartikel angegeben, der online gelesen wurde, wird er auch in seiner Online-Form zitiert. Wurde er hingegen in der gedruckten Ausgabe gelesen, wird er als Print-Ausgabe zitiert.
Im Bereich der digitalen Dokumente unterscheidet der infoclio.ch-Zitierstil zwischen Dokumenten, die digital entstanden sind (digital-born) und solchen, die Kopien eines analogen (meist gedruckten) Originals sind, sogenannten (Retro-)Digitalisaten. Digitale Kopien werden in der gleichen Form zitiert wie ihre gedruckten Originale. Der Hinweis auf die digitalisierte Version wird den Angaben der originalen Version angehängt, d.h. nach den üblichen Angaben zur gedruckten Publikation wird der Zusatz "Online:" angefügt, gefolgt von der URL bzw. DOI sowie dem Konsultationsdatum.
Zitieren eines Artikels, der in einer gedruckten Zeitschrift erschienen ist:
Zitieren desselben Artikels, wenn dieser in retrodigitalisierter Form erscheinen ist:
Digitale Originale sind eigenständige Dokumente, welchen kein analoges Original zugrunde liegt. Sie wurden also nur im Internet veröffentlicht. Beispiele für digitale Originale sind Online-Artikel.
Zitieren eines Artikels aus einer Online-Zeitschrift:
Bei Neuauflagen historischer Texte sollte neben dem Autor/der Autorin auch der Herausgeber/die Herausgeberin der neuen Ausgabe erwähnt werden. Diese Angabe wird vor dem Ort und dem Datum gemacht. Wenn dem Übersetzer/ der Übersetzerin, oder der Verfasserin/ dem Verfasser des Vorworts bzw. des Nachworts eine besondere Bedeutung zukommt, können auch diese erwähnt werden. Das Datum der ersten Publikation eines Werks wird in eckigen Klammern angegeben.
Hat ein Dokument mehrere Autoren oder Herausgeberinnen, werden diese durch Strichpunkte getrennt. Gibt es mehr als drei Autorinnen oder Herausgeber, werden nur die ersten drei genannt und mit dem Zusatz "u. a." auf die weiteren verwiesen.
Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in der eigenen Arbeit wiedergegeben, also beispielsweise Bilder reproduziert, müssen die Nutzungsrechte abgeklärt werden. Urheberrechte werden in folgender Form angegeben:
Bilder aus einem Online-Archiv:
Bilder aus einer Webseite:
Fehlen wichtige Angaben zu einem Dokument wird empfohlen, dies durch ein Kürzel zu vermerken.
Hochschulschriften sind universitäre Arbeiten, die nicht veröffentlicht wurden, z.B. Bachelor- und Masterarbeiten, Lizentiatsarbeiten sowie unpublizierte Dissertationen. Durch einen Verlag publizierte Dissertationen werden als Monografie zitiert.
Beispiele
Zogg, Andi: Das „System” hat die Grippe. Vom Umgang mit einer Epidemie im Jahr des schweizerischen Landesstreiks von 1918, Lizentiatsarbeit, Universität Zürich, Zürich 2000.
Müller, Felix: Aussterben oder Verarmen? Lebensführung und wirtschaftliche Verhältnisse der Berner Patrizierfamilie Effinger von Wildegg (1725-1815), Dissertation, Universität Bern, Bern 1998.
Reinau, Hansjörg: Die Entstehung des Bürgerbegriffs bei den Griechen, Dissertation, Universität Basel, Basel 1981. Online: http://edoc.unibas.ch/diss/DissB_70, Stand: 06.03.2014.
Graue Literatur sind Publikationen, die nicht über den Buchhandel vertrieben werden, wie zum Beispiel wissenschaftliche "working papers", Flugblätter, Programmhefte, Parteiprogramme oder Tagungsberichte.
Beispiele
Koller, Guido: Lobbying. Die Vorräume der Macht, infoclio.ch-Tagungsberichte, 24.06.2014. Online: https://www.infoclio.ch/de/node/135139, Stand: 05.09.2014.
Gemperli, Stefan: Gesetz über Aktenführung und Archivierung des Kantons St. Gallen, Veröffentlichungen des Staatsarchivs St. Gallen, Departement des Innern, Amt für Kultur, St. Gallen 1958, S. 604–607.
Schweizerischer Bundesrat: Botschaft über die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek vom 19. Februar 1992, Bundesblatt 2/17, 19.02.1992. Online: http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10052205, Stand: 23.02.2014.
Um deutlich zu machen, dass es sich um die elektronische Version eines Buches handelt, wird direkt nach dem Titel bzw. Untertitel die Angabe "(E-Book)" hinzugefügt.
Beispiele
Capus, Alex: Der Fälscher, die Spionin und der Bombenbauer (E-Book), München 2013.
Mommsen, Theodor: Römische Geschichte (E-Book), 2008. Online: http://www.bookrix.de/_ebook-theodor-mommsen-roemische-geschichte-band-4/, Stand: 06.08.2015.