Der infoclio.ch-Zitierstil wurde in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien der Schweizer Universitäten entwickelt und entspricht den Anforderungen der modernen geschichtswissenschaftlichen Forschung.
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Der Zitierstil kann auch mit den Literaturverwaltungsprogrammen Zotero und Citavi verwendet werden.
Dokumente werden in jener Form zitiert, in der sie konsultiert wurden. Wird beispielsweise ein Zeitungsartikel angegeben, der online gelesen wurde, wird er auch in seiner Online-Form zitiert. Wurde er hingegen in der gedruckten Ausgabe gelesen, wird er als Print-Ausgabe zitiert.
Im Bereich der digitalen Dokumente unterscheidet der infoclio.ch-Zitierstil zwischen Dokumenten, die digital entstanden sind (digital-born) und solchen, die Kopien eines analogen (meist gedruckten) Originals sind, sogenannten (Retro-)Digitalisaten. Digitale Kopien werden in der gleichen Form zitiert wie ihre gedruckten Originale. Der Hinweis auf die digitalisierte Version wird den Angaben der originalen Version angehängt, d.h. nach den üblichen Angaben zur gedruckten Publikation wird der Zusatz "Online:" angefügt, gefolgt von der URL bzw. DOI sowie dem Konsultationsdatum.
Zitieren eines Artikels, der in einer gedruckten Zeitschrift erschienen ist:
Zitieren desselben Artikels, wenn dieser in retrodigitalisierter Form erscheinen ist:
Digitale Originale sind eigenständige Dokumente, welchen kein analoges Original zugrunde liegt. Sie wurden also nur im Internet veröffentlicht. Beispiele für digitale Originale sind Online-Artikel.
Zitieren eines Artikels aus einer Online-Zeitschrift:
Bei Neuauflagen historischer Texte sollte neben dem Autor/der Autorin auch der Herausgeber/die Herausgeberin der neuen Ausgabe erwähnt werden. Diese Angabe wird vor dem Ort und dem Datum gemacht. Wenn dem Übersetzer/ der Übersetzerin, oder der Verfasserin/ dem Verfasser des Vorworts bzw. des Nachworts eine besondere Bedeutung zukommt, können auch diese erwähnt werden. Das Datum der ersten Publikation eines Werks wird in eckigen Klammern angegeben.
Hat ein Dokument mehrere Autoren oder Herausgeberinnen, werden diese durch Strichpunkte getrennt. Gibt es mehr als drei Autorinnen oder Herausgeber, werden nur die ersten drei genannt und mit dem Zusatz "u. a." auf die weiteren verwiesen.
Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in der eigenen Arbeit wiedergegeben, also beispielsweise Bilder reproduziert, müssen die Nutzungsrechte abgeklärt werden. Urheberrechte werden in folgender Form angegeben:
Bilder aus einem Online-Archiv:
Bilder aus einer Webseite:
Fehlen wichtige Angaben zu einem Dokument wird empfohlen, dies durch ein Kürzel zu vermerken.
Beispiele
Moser, Peter: Besessen von der Vergangenheit? Geschichtsschreibung und Literatur in Irland, in: NZZ, 25.10.1996, S. 166–171.
Dufour, Nicolas: Cinquante ans après sa mort, Ramuz hésite encore entre Paris et Lausanne, in: Journal de Genève et Gazette de Lausanne, 11.02.1998, S. 1. Online: http://www.letempsarchives.ch/Repository/getFiles.asp?Style=OliveXLib:LowLevelEntityToSaveGifMSIE_LETEMPSFR&Type=text/html&Locale=french-skin-custom&Path=JDG/1998/02/11&ChunkNum=-1&ID=Ar00101&PageLabel=1, Stand: 18.03.2014.
Bemerkung: Artikel, die ausschliesslich im Internet und nicht in gedruckter Form erschienen sind, werden wie Online-Artikel / Webseite zitiert.
Beispiele
Kashimada, Fumi: Erster Schweizer Botschafter erlebt Japan im Umbruch, swissinfo.ch, 18.03.2014, http://www.swissinfo.ch/ger/politik/genauer-beobachter-der-meiji-aera_erster-schweizer-botschafter-erlebt-japan-im-umbruch/37959262, Stand: 28.03.2014.
o. A.: Geschichte der Bibliothek, Schweizerische Nationalbibliothek, 23.12.2010, http://www.nb.admin.ch/org/03651/index.html?lang=de, Stand: 28.03.2014.
Bilder sind Gemälde, Fotografien, Graphiken, Skizzen, Stiche, Karten, Plakate, Postkarten oder andere visuelle Produktionen. Die Angabe "KünstlerIn" meint die Produzentin oder den Produzenten eines Bildes, also beispielweise die Fotografin, der Künstler, der Zeichner oder die Grafikerin. Bei Bildern wird besonders häufig verlangt, dass die Urheberrechte ausgewiesen werden. Falls Bilder, die urheberrechtlich geschützt sind, in der eigenen Arbeit wiedergegeben werden, werden die Bildrechte mit dem Zusatz "© [RechteinhaberIn]" angefügt.
Beispiele
Jost, Carl: Berner Mattequartier, Bern ca. 1932, Staatsarchiv des Kantons Bern, FN Jost Fotonachlass Carl Jost, Signatur: FN Jost N 10064. Online: http://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=472422, 25.03.2014.
Pesne, Antoine: Der "Soldatenkönig" von Preussen - Friedrich Wilhelm I., Berlin 1729, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Park Schloss Charlottenburg, Signatur: 00000012. © Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Online: Bildportal der Kunstmuseen, http://www.bpk-images.de/?18671877727020631900&MEDIANUMBER=00000012, Stand: 12.09.2014.