Verantwortung: Regula Ludi
Moderation: Thomas Späth
Referentinnen: Elife Biçer-Deveci / Harald Fischer-Tiné / Miriam Ganzfried / Edith Siegenthaler
Das Panel „Die Globalisierung von Normen und der transkulturelle Austausch im Feminismus und Menschenrechtsaktivismus“ untersucht die Wechselwirkung zwischen globalen Wertevorstellungen und deren Umsetzung in lokalen Kontexten. Wie die Panelorganisatorin REGULA LUDI in ihrer Einleitung erläutert, geht es vom Paradoxon aus, dass als universal geltende Normen erst im partikulären Raum greifbar werden, und dass so diese Normen zwangsläufig verschiedene Übersetzungen in verschiedenen Kontexten erfahren. Konkret gehen die drei Referentinnen des Panels der übergreifenden Frage nach, wie sowohl lokal verankerte als auch transnational agierende Netzwerke globale Normvorstellungen aufgriffen, anwendeten und wie sie damit nicht nur lokale Veränderungen anstrebten, sondern auch Einfluss auf die internationalen Wertevorstellungen nahmen.
Den Anfang macht ELIFE BICER-DEVECI mit ihrem Referat über die Frauenrechtsdebatte beim Türkischen Frauenbund und bei der International Women’s Suffrage Alliance (IWSA) in der Zwischenkriegszeit. Nach der Ausrufung der Türkischen Republik 1923 wurde schon 1924 der Türkische Frauenbund gegründet, der es sich zur Aufgabe setzte, die soziale und wirtschaftliche Situation der türkischen Frau zu verbessern. Mit dem Beitritt zur IWSA 1925 bekam die Arbeit der türkischen Frauenrechtlerinnen eine internationale Dynamik. Die Referentin zeigt auf, dass zunehmend auch politische Rechte gefordert wurden, jedoch auf eine subtile Art und Weise. Statt konkrete politische Forderungen zu stellen, wurden Bürgerrechte für Frauen als Teil moderner westlicher Kultur dargestellt, die die fortschrittliche Türkische Republik sicherlich bald einführen werde. So griffen die türkischen Frauen den vorherrschenden Diskurs auf, den die Republik als aufgeschlossenen und an westlichen Wertemassstäben orientierten Staat begriff, und verkauften ihre Forderung nach politischen Frauenrechten daher als logischen Modernisierungsschritt für ein Land im Aufbruch. In seinen Propagandaschriften machte der Türkische Frauenbund Gebrauch von den Schriften und Argumentationsweisen der IWSA, jedoch waren seine Schriften auch sehr nationalistisch und rassistisch geprägt. Elife Biçer-Deveci schlussfolgert, dass die Beziehungen zu internationalen Frauenorganisationen wie der IWSA und die Referenz zu deren westlichen Argumentationsweisen es dem Türkischen Frauenverbund ermöglichten, in einem für die Türkische Republik tolerierbaren Rahmen ihre Forderungen zu artikulieren und die vorherrschende Geschlechterordnung der Türkei zu kritisieren. Die Republik duldete keine offene Staatskritik, so dass die Einbettung der feministischen Forderungen in den staatlichen Diskurs der westlichen Modernisierung zentral war für den Erfolg des Türkischen Frauenbundes, der sich mit der Einführung der vollen nationalen Bürgerrechte 1934 manifestierte.
Die zweite Referentin, EDITH SIEGENTHALER, untersucht die Rolle von internationalen Organisationen bei der Übertragung von globalen Wertevorstellungen in lokale Kontexte. Konkret geht sie der Frage nach, inwiefern internationale Mädchenschutzorganisationen als lokales Sprachrohr des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit dienten. Als Fallstudien dienen zwei internationale, nichtstaatliche Mädchenschutzorganisationen mit Sitz in der Schweiz, nämlich die Association catholique internationale des Œuvres de Protection de la jeune Fille und die Union internationale des Amies de la jeune Fille. Beide Organisationen waren Beisitzer im Advisory Committee Against Traffic in Women and Children des Völkerbundes, welches gegründet wurde, um die internationalen Abkommen zu Frauen- und Kinderhandel zu koordinieren. Im Advisory Committee hatten die nichtstaatlichen Organisationen eine beratende und informierende Funktion inne. Wegen ihrer Verankerung in der Schweiz nahmen beide Mädchenschutzorganisationen die Situation hierzulande als Referenzrahmen für ihre Lageberichte und so waren diese Organisationen indirekt auch eine Vertretung der Schweizerischen Interessen im Advisory Committee. Gleichzeitig repräsentierten sie aber auch die Anliegen des Völkerbundes in der Schweiz, indem sie sich der Argumente des Völkerbundes bedienten, um ihre eigenen Interessen voranzutreiben und so die Wertevorstellungen des Völkerbundes in die Schweiz übertrugen. Wie Edith Siegenthaler betont, waren die Mädchenschutzorganisationen dank ihrer Unabhängigkeit vom Advisory Committee in der Lage, nur diejenigen Argumente in ihrer Politik zu übernehmen, die ihren Anliegen entsprachen. So eröffnete ihnen die Mitarbeit im Völkerbundskomitee neue Handlungsspielräume, um ihre politischen Forderungen zu äussern.
Im Zentrum des letzten Referats von MIRIAM GANZFRIED steht die Übersetzung von globalen Normen in die Politik von Amnesty International (AI) nach dem feminist turn in den 1970er und 1980er Jahren. Dieser feminist turn beruhte auf feministischer Kritik am traditionellen Menschenrechtsverständnis, welches nur Menschenrechtsverletzungen, die im öffentlichen Raum und vom Staat begangen wurden, als solche anerkannte. Frauenrechtsbewegungen plädierten für den Miteinbezug des privaten Raumes und bewirkten so eine Erweiterung des internationalen Menschenrechtsverständnisses. Veränderte Normen fragen nach einer Anpassung der Menschenrechtspolitik, was sich bei Amnesty International in einem langsamen bottom-up Prozess abspielte. Basierend auf ihren Quellenstudien im Archiv von AI legt die Referentin dar, wie sich die Themenschwerpunkte von AI in den letzten Jahrzehnten wandelten. Die traditionelle Amnesty Politik, fokussiert auf die Verletzung von zivilen und politischen Rechten, wurde ab dem Jahre 2000 um soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte erweitert. Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden so in der AI Politik verankert, was zur Lancierung der „Stop Violence Against Women“ Kampagne im Jahre 2004 führte. Dieser Wandel innerhalb von AI war das Resultat langer Lobbyarbeit von einem intersektionalen Frauennetzwerk, das in den späten 1980er Jahren gegründet wurde mit dem Ziel, Menschenrechtsverletzungen an Frauen in die Arbeit von AI zu integrieren. Auch in der Schweiz wurde schon 1981 die erste Frauengruppe gegründet, die eine Vertretung bei AI Schweiz hatte und sich mit anderen internationalen Frauenrechtsgruppen austauschte. Zusammenfassend zeigt die Forschung von Miriam Ganzfried, wie sich lokale Aktivistinnen zunächst unabhängig von AI national organisierten, international vernetzen und damit die Problematik von Frauenrechtsverletzungen institutionalisierten und verbreiteten. Trotz gewissem Widerstand innerhalb von Amnesty International wurde das neue Menschenrechtsverständnis so durch einen bottom-up Prozess in die Politik und die Ziele von AI aufgenommen.
Die abschliessende Diskussion dreht sich unter anderem um die unterschiedliche diskursive Konstruktion der Frauenanliegen, die sich in den verschiedenen Referaten entweder auf die Ermächtigung von Frauen oder dann auf ihre Schutzbedürftigkeit und Verwundbarkeit beziehen. Ebenso wird der Bogen zum Tagungsthema „global – lokal“ gemacht und zusammenfassend festgestellt, dass, wie in allen drei Studien ersichtlich, Globalisierung erst wirken kann, wenn sie lokal aufgegriffen wird, und dass globale Normen erst greifbar sind, wenn sie in lokalen Kontexten erfahrbar gemacht werden.
Elife Biçer-Deveci: Debatten über die Frauenrechte beim Türkischen Frauenbund und bei der International Women’s Alliance (IWA) in der Zwischenkriegszeit
Edith Siegenthaler: Internationale Mädchenschutzorganisationen als lokales Sprachrohr des Völkerbunds?
Miriam Ganzfried: Feministische Wende bei Amnesty International: Gewalt im privaten Bereich als Menschenrechtsverletzung